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Betreuungs­gutscheine

Die Gemeinde Heimenhausen stellt Betreuungsgutscheine zur
Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.

Die wichtigsten gemeindespezifischen Bedingungen für den Bezug von Betreuungsgutscheinen:

Keine Kontingentierung:

Alle Eltern, welche die kantonal festgelegten Kriterien erfüllen und Wohnsitz in unserer
Gemeinde haben, erhalten einen Betreuungsgutschein.

Beschränkung für Schulkinder:

Für Schulkinder geben wir grundsätzlich keine Betreuungsgutscheine aus, ausser wenn die
Tagesschule nicht die ganze notwendige Betreuungszeit abdecken kann.

Kopplung an das Beschäftigungspensum

Maximal: Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100 %. Die Gemeinde kann Ausnahmen genehmigen.

Minimal: Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern (vor Eintritt Kindergarten) muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt Kindergarten muss das Pensum bei mind. 40 % resp. 140 % liegen.
 

Allgemeinde Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:

Betreuungsgutscheine beantragen:

Eltern können via www.kibon.ch einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen. Der Betreuungsgutschein kann frühestens auf den Folgemonat nach Einreichung des Gesuchs (mit vollständigen Unterlagen) ausgestellt werden. Gesuche werden in der Regel innerhalb von
14 Tagen bearbeitet. 

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