Gemeindeversammlungen
Die ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Heimenhausen findet am Montag, 24. November 2025, 20.00 Uhr, in der Aula der Schulanlage Kreuzfeld, statt.
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Traktanden |
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen in der Gemeindeverwaltung Heimenhausen,
Dorfstrasse 20, 3373 Heimenhausen, zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlangelegenheiten 10 Tagen) nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatt-
halteramt Oberaargau, Schloss, Städtli 26, 3380 Wangen a.A., einzureichen (Art. 63ff
Verwaltungsrechtspflege VRPG).
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Gemeinde-
bürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz
in der Gemeinde Heimenhausen haben.
Auch nicht stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen.
Heimenhausen, 06. Oktober 2025
DER GEMEINDERAT